Ruhestellung

Die Ruhestellung einer Anlage ist der Zustand, wenn die Anlage energielos ist. Der Zustand ergibt sich entweder zwangsläufig oder wird vom Hersteller festgelegt. Bezogen auf die einzelnen Bauglieder wird als Ruhestellung die Stellung bezeichnet, bei der die beweglichen Teile im unbetätigten Zustand, z.B. durch Federkraft, eine bestimmte Lage einnehmen (VDI 3260). Vielfach wird in der Praxis für das Wort Ruhestellung auch das Wort Nullstellung verwendet.

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