Mitgliedschaft
Mitgliedschaft beim Förderverein Technikum Kufstein
Auszug aus den Vereinsstatuten
§ 4 Arten der Mitgliedschaft
- Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche und außerordentliche.
- Ordentliche Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge und sind in der Generalversammlung stimmberechtigt.
- Außerordentliche Mitglieder zahlen keine Mitgliedsbeiträge und sind in der Generalversammlung nicht stimmberechtigt. Außerordentliche Mitglieder können beispielsweise beratende Tätigkeiten ausüben oder unterstützen den Verein ideell oder materiell als Sponsoren.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglieder des Vereines können alle physischen Personen sowie juristische Personen sein, sowie rechtsfähige Personen- und Kapitalgesellschaften.
- Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
- Vor Konstituierung des Vereines erfolgt die vorläufige Aufnahme von Mitgliedern durch die Proponenten. Diese Mitgliedschaften werden erst mit Konstituierung des Vereines wirksam.
- Die Aufnahme von Mitgliedern kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod (bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit), durch freiwilligen Austritt, durch Streichung und durch Ausschluss.
- Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens 6 Monate vorher mitgeteilt werden.
- Die Streichung eines Mitglieds kann der Vorstand vornehmen, wenn dieses trotz zweimaliger Mahnung länger als drei Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
- Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Gegen den Ausschluss ist die Berufung an die nächste Generalversammlung zulässig, bis zu deren Entscheidung ruhen die Mitgliedsrechte.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder sind berechtigt, an Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines entsprechend den jeweils gültigen Regeln in Anspruch zu nehmen.
- Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen Mitgliedern zu.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
- Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung jährlich beschlossenen Höhe verpflichtet.
Kontaktadresse:
Förderverein Technikum Kufstein
ZVR-Zahl 777379871
Untere Sparchen 50
A - 6330 Kufstein
E-Mail:
ftk∂technikum-kufstein.at

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